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   RG, 20.08.1936 - 5 D 488/36   

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RG, 20.08.1936 - 5 D 488/36 (https://dejure.org/1936,12)
RG, Entscheidung vom 20.08.1936 - 5 D 488/36 (https://dejure.org/1936,12)
RG, Entscheidung vom 20. August 1936 - 5 D 488/36 (https://dejure.org/1936,12)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Können Mittäterschaft am Mordversuch und Anstiftung des Tatgenossen zum Totschlag rechtlich zusammentreffen, wenn sich beide Verbrechen gegen denselben Menschen richten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 293
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

    aa) Zutreffend hat das LG bei diesen beiden Angekl. (lediglich) versuchte Anstiftung zu einem vorsätzlichen Tötungsdelikt angenommen, da die von ihrem Vorsatz erfaßte Haupttat nicht in das Versuchsstadium gelangt ist und die anschließende Tat des C (Stich in den Hals) nicht auf dem von ihnen hervorgerufenen Vorsatz beruhte (vgl. RGSt 70, 293).
  • BGH, 13.05.1953 - 4 StR 501/52

    Rechtsmittel

    Straflos ist er nur dann, wenn er den Erfolg abwendet, indem er z.B. den andern dazu bestimmt, von der Tat Abstand zu nehmen, selbst wenn der Täter sie später auf Grund eines neugefaßten Entschlusses dennoch ausführt (RGSt 56, 209; 70, 293, 295).

    Es handelte sich daher nur um eine rechtlich unerhebliche Abweichung der ausgeführten von dem Vorsatz des Anstifters (RGRspr 9, 107; RGSt 4, 9 34, 327; 70, 293, 295; JW 1925, 959 Nr. 3).

  • BGH, 28.04.1953 - 1 StR 755/52

    Rechtsmittel

    In diesem Falle werden die Anstiftung und die Beihilfe durch die Täterschaft aufgezehrt (RGSt 70, 138; 70, 293).
  • BGH, 29.04.1955 - 2 StR 516/54

    Rechtsmittel

    Ob und inwieweit sich die Ausführung der Taten noch mit dieser seiner Vorstellung deckte, bedarf daher keiner weiteren Untersuchung, wenn die Haupttaten von der Vorstellung des Gehilfen so wesentlich abwichen, dass sie sich als ganz andere Straftaten darstellen (vgl dazu RGSt 67, 343; 70, 293, 295).
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